Grundbuchabfragen
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten öffentlich geführtes Verzeichnis, in das Grundstücke und die an diesen bestehenden dinglichen Rechte (zB Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten) eingetragen werden. Öffentlich bedeutet, dass jeder das Recht hat Einsicht zu nehmen.
Gerne können wir für Sie einen amtssignierten Grundbuchsauszug – via elektronischem Zugang – erstellen. Die elektronische Abfrage von Urkunden (zB Kauf-, Schenkungs-, Übergabe- der Dienstbarkeitsverträge) ist für solche ab dem Jahr 2006 möglich.
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