Verkehrsrecht
einschließlich Unfallsrecht
und Personenbeförderungsrecht
Der Überbegriff Verkehrsrecht bedarf keiner näheren Erklärung. Hierunter fällt alles, was mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht. Sei es die Vertretung in vor Gericht oder Verwaltungsbehörden, sei es die Abwicklung von Unfallereignissen, sei es die Auseinandersetzung mit Versicherungen.
Zum Verkehrsrecht gehören aber auch alle Belange der entgeltlichen Personenbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen- oder Stadtrundfahrtengewerbe).
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