Vertragsrecht
(Kauf-/Schenkungs-/Übergabeverträge)
Der Kauf z.B. einer Wurst am Stand stellt einen Vertrag dar, für welchen Sie sicher keinen Rechtsanwalt benötigen. In vielen anderen Bereichen ist aber die Beauftragung eines Rechtsanwaltes geradezu geboten. Wir gestalten und verfassen Verträge aller Art, z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Liegen-schaftskaufverträge, Schenkungs- oder Übergabeverträge.
Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche, wie auch der vertragliche Inhalt nach Ihren Bedürfnissen gestaltet wird. RA Dr. Christian Adam fungiert als Mitglied des anwaltlichen Treuhandbuches auch als Treuhänder.
Unserem Gedanken der Rechtsdienstleistung folgend wickeln wir auch alle Neben- und Folgetätigkeiten, z.B. die Kommunikation mit der Abgaben- oder Grundverkehrsbehörde ab und sorgen für die grundbücherliche Durchführung des Vertrages.
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